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KOSTEN

Kosten: Leistungen

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in meiner Praxis möglich.
Zunächst sind ohne Antrag drei Sprechstundentermine und maximal vier probatorische Sitzungen mit jeweils 50 min zum Kennenlernen vorgesehen.
Danach kann eine Akutbehandlung aufgenommen werden oder ein Antrag auf Kurzzeittherapie (12+12 Stunden) oder Langzeittherapie (i. d. R. 60 Stunden) folgen.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN | BEIHILFE FÜR BEAMT*INNEN

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel vollumfänglich von den privaten Krankenkassen oder den Beihilfestellen übernommen.


Setzen Sie sich bitte vorab mit Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle in Verbindung und klären Sie, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden.

Im Anschluss lassen Sie sich die Formulare zur Therapiebeantragung zusenden. Ich helfe Ihnen gerne bei der Umsetzung und erstelle einen Bericht für den Gutachter, sollte dieser für den Antrag erforderlich sein.

Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. An diese sind Psychologische Psychotherapeuten gebunden und dürfen die Sätze nicht über- oder unterschreiten.

POLIZIST*INNEN UND SOLDAT*INNEN

Seit 2013 können Angehörige der Bundeswehr, seit 2018 Bundespolizist*innen in einer Privatpraxis Psychotherapie in Anspruch nehmen.


Als Beschäftigte*r der Bundespolizei können Sie direkt eine psychotherapeutische Sprechstunde bei mir in Anspruch nehmen. Nach zwei bis vier probatorischen Sitzungen kann ein Antrag auf Psychotherapie an die Heilfürsorgestelle der Bundespolizei in Sankt Augustin gerichtet werden. Diese entscheidet unter Zuhilfenahme des Gutachterverfahrens über die Bewilligung der Therapie. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Heilfürsorge der Bundespolizei.

Als Soldat*in der Bundeswehr haben Sie zwar Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung können Sie aber auch eine psychotherapeutische Privatpraxis aufsuchen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Truppenarzt und lassen sich die Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) für zunächst 5 probatorische Sitzungen ausstellen und bringen diese zum Erstgespräch mit. Ist nach der Probatorik eine Psychotherapie notwendig und gewünscht, teilen Sie dies dem Truppenarzt mit. Dieser stellt Ihnen einen Behandlungsausweis als Genehmigung der Psychotherapie und der Kostenübernahme aus (zunächst 25 Stunden).

Das Honorar nach der üblichen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) wird für Sie in voller Höhe übernommen.

SELBSTZAHLER*INNEN

Neben der Abrechnung über die genannten Kostenträger können Sie die Kosten der ambulanten Therapie auch selbst tragen. 
In diesem Fall müssen keine Formalitäten beachtet werden.
Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

AUSFALLHONORAR

Termine, die nicht mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt worden sind, werden in der Höhe von 80% einer Einzelsitzung privat in Rechnung gestellt. Grund hierfür ist, dass Termine mit längerer Vorlaufzeit vereinbart werden und bei Absagen in der Regel nicht kurzfristig neu besetzt werden können.

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