PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE MARIA PRKNO
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie | Traumatherapie | Beratung

KOSTEN
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN | BEIHILFE FÜR BEAMT*INNEN
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel vollumfänglich von den privaten Krankenkassen oder den Beihilfestellen übernommen.
Setzen Sie sich bitte vorab mit Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle in Verbindung und klären Sie, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden.
Im Anschluss lassen Sie sich die Formulare zur Therapiebeantragung zusenden. Ich helfe Ihnen gerne bei der Umsetzung und erstelle einen Bericht für den Gutachter, sollte dieser für den Antrag erforderlich sein.
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. An diese sind Psychologische Psychotherapeuten gebunden und dürfen die Sätze nicht über- oder unterschreiten.
POLIZIST*INNEN UND SOLDAT*INNEN
Seit 2013 können Angehörige der Bundeswehr, seit 2018 Bundespolizist*innen in einer Privatpraxis Psychotherapie in Anspruch nehmen.
Als Beschäftigte*r der Bundespolizei können Sie direkt eine psychotherapeutische Sprechstunde bei mir in Anspruch nehmen. Nach zwei bis vier probatorischen Sitzungen kann ein Antrag auf Psychotherapie an die Heilfürsorgestelle der Bundespolizei in Sankt Augustin gerichtet werden. Diese entscheidet unter Zuhilfenahme des Gutachterverfahrens über die Bewilligung der Therapie. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Heilfürsorge der Bundespolizei.
Als Soldat*in der Bundeswehr haben Sie zwar Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung können Sie aber auch eine psychotherapeutische Privatpraxis aufsuchen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Truppenarzt und lassen sich die Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) für zunächst 5 probatorische Sitzungen ausstellen und bringen diese zum Erstgespräch mit. Ist nach der Probatorik eine Psychotherapie notwendig und gewünscht, teilen Sie dies dem Truppenarzt mit. Dieser stellt Ihnen einen Behandlungsausweis als Genehmigung der Psychotherapie und der Kostenübernahme aus (zunächst 25 Stunden).
Das Honorar nach der üblichen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) wird für Sie in voller Höhe übernommen.
GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Da es sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis handelt, ist eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen leider nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich.
Ihre gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, die Kosten Ihrer psychotherapeutischen Behandlung zu erstatten, wenn sie Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens (i. d. R. 3 Monate) keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Vertragsbehandler anbieten kann (allein das Verweisen auf Therapeutenlisten, Suchportale o. ä. reicht hier nicht!). In diesem Fall greift das Prinzip Kostenerstattung bei „Systemversagen“ nach § 13 Abs. 3 SGB V.
Für eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung für eine sogenannte „außervertragliche Psychotherapie“ müssen Sie nachweisen, dass:
eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist
und Sie erfolglos versucht haben, einen Therapieplatz innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (bis 3 Monate) bei einem kassenzugelassenen Vertragsbehandler zu bekommen (mind. 5 Versuche).
Hier finden Sie eine Übersicht und genauere Erklärungen zum Kostenerstattungsverfahren:
Bitte erfragen Sie nähere Informationen zum konkreten Vorgehen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
SELBSTZAHLER*INNEN
Neben der Abrechnung über die genannten Kostenträger können Sie die Kosten der ambulanten Therapie auch selbst tragen.
In diesem Fall müssen keine Formalitäten beachtet werden. Eine Psychotherapie als Selbstzahler*in kann sinnvoll sein, wenn Sie innerhalb der nächsten 5 Jahre eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung abschließen möchten. Im Falle einer bevorstehenden Verbeamtung ist eine Psychotherapie meistens kein Problem und kann über die Krankenkasse laufen (siehe Artikel ZEIT Campus: "Verbeamtung trotz Psychotherapie - Die nie kranken Beamten"). Vllt. betrachten Sie die Therapie aber auch als Ihre ganz persönliche Angelegenheit. Eine Beratung wird weder von der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung/anderen Kostenträgern übernommen, gilt also als private Leistung.
Ausgaben für Psychotherapie können ggf. als „außergewöhnliche Belastungen“, Beratungen als "Werbungskosten" steuerrechtlich geltend gemacht werden. Fragen Sie hierzu Ihre*n Steuerberater*in.
Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
AUSFALLHONORAR
Termine, die nicht mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt worden sind, werden in der Höhe von 80% einer Einzelsitzung privat in Rechnung gestellt. Grund hierfür ist, dass Termine mit längerer Vorlaufzeit vereinbart werden und bei Absagen in der Regel nicht kurzfristig neu besetzt werden können.